Einzelbetriebliche Investitionsförderung (KMU)

Richtlinie der Stadt Oldenburg

Stadt fördert kleine und mittlere Unternehmen

In der Stadt Oldenburg tätige Unternehmen sowie Unternehmen, die sich hier ansiedeln möchten, können Unterstützung durch die Stadt Oldenburg erhalten. Die 2023 beschlossene Richtlinie zur Einzelbetrieblichen Förderung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) » (PDF, 169 KB, barrierefrei) sieht Zuschüsse von bis zu 15 Prozent der Investitionskosten vor. Ziel der Förderung ist die Schaffung neuer und Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze. Darüber hinaus können für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Zuschüsse gewährt werden, die Investitionen im Bereich Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz planen und dabei die bestehenden Dauerarbeitsplätze sichern.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Erhöhung der Dauerarbeits- und Ausbildungsplätze um 10 Prozent (mindestens jedoch um einen Vollzeitdauerarbeitsplatz)
  • Mindestinvestitionsvolumen 10.000 Euro
  • Gefördert wird die Neuanschaffung beziehungsweise Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Förderfähige Investitionsvorhaben:

  • Errichtung, Erweiterung und Verlagerung einer Betriebsstätte, wenn sich hierdurch die Zahl der Dauerarbeitsplätze erhöht
  • Erwerb einer von der Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, wenn die bestehenden Dauerarbeitsplätze übernommen und gesichert werden
  • Modernisierung von Produktionsprozessen unter umweltfreundlichen und nachhaltigen Aspekten, soweit die Dauerarbeitsplätze gesichert werden
  • nachhaltige und umweltbezogene Investitionsmaßnahmen, die nachweislich zur ressourcenfreundlichen Energienutzung beitragen sowie umweltschädliche Emissionen (z.B. Co2, Treibhausgase) mindern, soweit sich hierdurch die Zahl der Dauerabreitsplätze nicht reduziert

Antragsberechtigte: 

  • Gewerbliche Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Bau-, Verkehrs- und Beherbungsgewerbe sowie sonstige Dienstleistungsunternehmen
  • Ausgeschlossen: Gastronomie, Freizeit- und Unterhaltungsbranche sowie freiberuflich Tätige 

Förderhöhe bis zu einer Gesamtinvestitionssumme von 400.000 Euro:

  • bei kleinen Unternehmen bis zu 15 Prozent
  • bei mittleren Unternehmen bis zu 7,5 Prozent
  • maximaler Zuschuss 50.000 Euro bei Arbeitsplatz schaffenden Investitionsmaßnahmen 
  • maximaler Zuschuss 10.000 Euro bei Arbeitsplatz sichernden Investitionsmaßnahmen

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie: Bei Förderprogrammen für KMU ist es unbedingt erforderlich, dass der Förderantrag gestellt und die grundsätzliche Förderfähigkeit bestätigt wird, bevor Sie eine Bestellung aufgeben, eine Investition tätigen, einen Vertrag unterschreiben oder neue Mitarbeitende einstellen. Bei Vorhaben, die sich bereits in der Umsetzung befinden, besteht keine Möglichkeit einer Zuschussgewährung. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.

Sprechen Sie uns an! Wir stehen Ihnen gerne mit einer Beratung zur Seite, um die für Sie in Frage kommenden Fördermöglichkeiten zu ermitteln.


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Zuletzt geändert am 12. April 2024