Berücksichtigung des Artenschutzes
Nach der kräftigen Wachstumsphase im Sommer stehen viele Bäume, Hecken und Sträucher üppig und oft sehr dicht. Von Donnerstag, 1. Oktober 2026, bis Sonntag, 28. Februar 2027, sind nun stärkere Rückschnitte grundsätzlich wieder möglich. Dabei gelten jedoch klare Regeln zum Schutz der Tierwelt und für die Sicherheit im Straßenverkehr.
Rückschnitt frühzeitig durchführen
Aufgrund des Klimawandels und des damit verbundenen zunehmend früher einsetzenden Brutverhaltens einheimischer Vogelarten empfiehlt die Stadtverwaltung den Rückschnitt nicht bis Ende Februar aufzuschieben, sondern frühzeitig durchzuführen, da Gehölze auch außerhalb des gesetzlichen Schutzzeitraums von Vögeln und anderen wildlebenden Tieren als Brut-, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten genutzt werden können. Vor jeglichen Arbeiten sind daher die zu schneidenden Bereiche auf Lebensstätten wildlebender Arten wie Vögel, Fledermäuse oder Igel zu überprüfen – denn das Recht auf Rückschnitt ist durch artenschutzrechtliche Vorgaben ganzjährig eingeschränkt.
Unten breit, oben schmal
Der Oktober ist da, die Brutzeit vorbei und keine Tiere wurden in der Hecke oder im Gehölz entdeckt? Dann kann jetzt zur Schere gegriffen werden. Damit die Hecke nicht nur ordentlich aussieht, sondern auch gesund bleibt, wird das sogenannte Trapezprofil empfohlen: unten breit, oben schmal. So bekommen auch die unteren Zweige genug Sonne und die Pflanzen können sich gut entwickeln. Wichtig ist außerdem, den Rückschnitt mindestens bis zur Grundstücksgrenze vorzunehmen und dabei vorsichtig zu sein, denn oft verlaufen dort Leitungen, die zur eigenen Sicherheit nicht beschädigt werden sollten.
Bäume schützen
In Oldenburg gilt seit dem 19. Juli 2025 die städtische Baumschutzsatzung. Diese gilt für Laubbäume sowie Eiben, Kiefern und Lärchen mit einem Stammumfang von mindestens 100 Zentimetern (gemessen in einem Meter Höhe). Diese Bäume sind besonders geschützt und dürfen weder gefällt noch auf andere Weise beeinträchtigt werden, etwa durch starke Rückschnitte, Kappungen oder Wurzelschädigungen.
Eingriffe sind in Ausnahmefällen und nur mit Genehmigung möglich. Diese kann online im Serviceportal der Stadt beantragt werden. Alle erforderlichen Formulare und weiterführende Informationen zur Satzung sind dort zu finden.
Ganzjährig Rücksicht nehmen
Gehwege sollten das ganze Jahr über frei von hochstehendem Wildwuchs gehalten werden. Sonst können sie schnell zu Stolperfallen werden und außerdem den Gehweg selbst beschädigen. Tipp: Statt sich Jahr für Jahr mit hohem Unkraut und Gras in den Pflasterfugen zu beschäftigen, empfiehlt sich der Einsatz niedrig wachsender, regionaler Saatgutmischungen. Ihr geringer Wuchs sorgt für Sicherheit, sie wirken ordentlich, sind pflegeleicht und fördern gleichzeitig die Biodiversität. Ein Gewinn für alle Beteiligten!
Höhen freihalten
Gehwege sollten das ganze Jahr über frei von hochstehendem Wildwuchs gehalten werden. Sonst können sie schnell zu Stolperfallen werden und außerdem den Gehweg selbst beschädigen.
Ebenso wichtig ist es, das sogenannte Lichtraumprofil ganzjährig einzuhalten: Über Gehwegen müssen Äste mindestens 2,50 Meter hoch sein, um insbesondere sehbeeinträchtigte Menschen zu schützen und Verletzungen zu vermeiden. Auf Straßen gilt eine Mindesthöhe von 4,50 Metern. Zusätzlich müssen Verkehrsschilder, Spiegel, Ampeln, Bushaltestellen und Straßenlaternen jederzeit freigehalten werden, damit sie gut sichtbar bleiben und so die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet ist.
Zwischen März und September
Zur Erhaltung der Form, zur Pflege und zur Begrenzung des jährlichen Zuwachses sind außerhalb des Schnittzeitverbots im Zeitraum von 1. März bis 30. September nur geringfügige Rückschnitte erlaubt. Dabei muss die Hecke auch hier vorher sorgfältig auf Nester und Brutstätten kontrolliert werden. Im Einzelfall kann ein Gutachter hinzugezogen werden.
Kontakt
Bei Fragen rund um naturschutzrechtliche Vorgaben berät die Untere Naturschutzbehörde montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr telefonisch unter 0441 235-2777 oder per E-Mail an naturschutz[at]stadt-oldenburg.de.
Zuletzt geändert am 2. März 2026
