OOWV saniert beschädigte Mischwasserleitung am Rande des Rathausmarkts – Vorbereitungen starteten am 21. September, Tiefbauarbeiten folgten eine Woche später
Notwendige Maßnahme in der Oldenburger Fußgängerzone: Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) hat bei der bereits vor geraumer Zeit stattgefunden, jährlichen Kanalinspektion eine Beschädigung an einer Mischwasserleitung im Bereich zwischen dem Eiscafé San Marco und Galeria festgestellt, deren Sanierung jetzt ansteht. Die erforderlichen Arbeiten wurden im Vorfeld umfangreich mit Blick auf mögliche Zeitfenster, unter anderem im Zusammenhang mit dem Stadtfest und dem Lamberti-Markt, abgestimmt. Um die Ableitung des Schmutzwassers während der Arbeiten sicherzustellen, wird seit Montag, 21. September 2026, zunächst eine oberirdische Bypassleitung mit einem Pumpsystem eingerichtet. Die eigentlichen Tiefbauarbeiten begannen am Montag, 28. September 2026. Der Abschluss der Maßnahme ist für Ende Oktober 2026 vorgesehen. Gute Nachricht: Der Durchgang für Fußgängerinnen und Fußgänger bleibt während der Bauzeit frei.
„Als Baulastträger und Genehmigungsbehörde begleitet die Stadt Oldenburg die vom OOWV als Bauherrn durchgeführte Maßnahme im Zuge der Straßenaufsicht eng. Dabei ist uns wichtig, die notwendigen Arbeiten so zu koordinieren, dass die Auswirkungen auf die Innenstadt und ihre Besucherinnen und Besucher möglichst gering bleiben“, sagt Thomas Mehrtens, Leiter des Amtes für Verkehr und Straßenbau. „Die erforderlichen Abstimmungen sind erfolgt. Jetzt geht es darum, die Arbeiten zügig und koordiniert umzusetzen und dabei die Belange der Innenstadt bestmöglich zu berücksichtigen.“
Oberirdische Leitung schafft Voraussetzung für Sanierung
Im ersten Schritt begannen die Arbeiten mit dem Aufbau einer oberirdischen Umgehungsleitung. Die rund drei Meter hoch verlaufende Leitung wird seit Montag, 21. September 2026, auf Ständern über den Baustellenbereich geführt. Zusätzlich werden Pumpen installiert.
Diese Bypassleitung ist erforderlich, damit das Schmutzwasser während der späteren Tiefbauarbeiten weiterhin über das Kanalsystem abgeleitet werden kann.
Im Anschluss witterungsabhängige Tiefbauarbeiten
Seit Montag, 28. September 2026, wird die beschädigte Mischwasserleitung im Tiefbau freigelegt und repariert. Die eigentlichen Tiefbauarbeiten werden voraussichtlich rund zwei Wochen dauern, sind jedoch witterungsabhängig. Die Baugrube umfasst etwa 35 Quadratmeter. Für Arbeits- und Lagerflächen wird ein größerer Bereich benötigt, der mit einem Bauzaun gesichert wird. Die Arbeiten werden von Lieke Energie+Netze beziehungsweise der Otto Lieke GmbH & Co. KG im Tiefbau sowie der Christoffers GmbH bei der Umgehungsleitung ausgeführt.
Nach Abschluss der Reparatur wird die oberirdische Umgehungsleitung voraussichtlich in der 42. oder 43. Kalenderwoche zurückgebaut. Die aktuelle Planung (Mitte September 2026) sieht vor, dass die Maßnahme bis Ende Oktober abgeschlossen sein wird.
Gastronomiebetriebe vorab informiert
Aufgrund der Einschränkungen im Bereich der Transportleitungen wurden die Gastronomiebetriebe im betroffenen Bereich bereits vorab über die bevorstehenden Arbeiten informiert. Der OOWV bittet um Verständnis, falls noch nicht jeder betroffene Gastronomiebetrieb erreicht werden konnte. Die noch ausstehenden Informationen werden in der kommenden Woche bei einzelnen Betrieben nachgeholt.
Lamberti-Markt nach aktuellem Stand nicht gefährdet
Für den später stattfindenden Lamberti-Markt, der am Dienstag, 24. November 2026, öffnet, ist die Maßnahme nach aktuellem Stand (Mitte September 2026) kein Hindernis. Zwischen dem geplanten Abschluss der Arbeiten und dem Aufbau des Marktes besteht ein zeitlicher Puffer von rund zwei Wochen.
Stadt und OOWV bitten um Verständnis
Die Stadt Oldenburg und der OOWV bitten alle Anliegerinnen und Anlieger sowie Besucherinnen und Besucher der Innenstadt um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen während der Bauzeit. Die notwendigen Arbeiten erfolgen in enger Abstimmung mit den ausführenden Firmen mit dem Ziel, die Maßnahme schnellstmöglich abzuschließen.
Zuletzt geändert am 1. Oktober 2026