Kompostierbare Kunststofftüten

Keine kompostierbaren Kunststofftüten in den Bioabfall

Seit dem 1. Januar 2020 dürfen, gemäß Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Oldenburg, keine Kunststofftüten, auch keine biobasierten Kunststofftüten oder mit Kunststoffbeschichtungen versehenes Papier, über den Bioabfallbehälter entsorgt werden. Nutzen Sie zur Vorsammlung von Bioabfällen ausschließlich Papiertüten, Papier von Haushaltsrollen oder Zeitungspapier. Bioabfallbehälter, die mit oben genannten Kunststoffen befüllt sind, werden nicht geleert.

Zuletzt geändert am 13. März 2024