Sanierung des Geh- und Radweges vom 12. bis 25. Oktober
Der Geh- und Radweg entlang des Bloherfelder Wasserzuges soll in den Herbstferien mit einer neuen Asphaltdeckschicht saniert werden. Es handelt sich dabei um den Abschnitt zwischen Bloherfelder Straße Höhe Hausnummer 109 a und der Kennedystraße Höhe Kita. Daher wird der Geh- und Radweg im Abschnitt Kennedystraße und Bloherfelder Straße von Montag, 12. Oktober, bis einschließlich Sonntag, 25. Oktober 2026, voll gesperrt. Damit sich Radfahrende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger rechtzeitig darauf einstellen können, informiert die Stadt schon jetzt über die Maßnahme.
Diese Abschnitte sind betroffen
Im Geh- und Radweg entlang des Bloherfelder Wasserzuges erfolgt die Sperrung von der Überwegung Kennedystraße (Höhe Kita Kennedystraße) bis zur Einmündung Bloherfelder Straße circa bei Hausnummer 109 a. Dafür wird der Geh- und Radweg in beide Richtungen für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Ebenso sind sämtliche Brückenübergänge des Abschnittes Richtung Brandsweg gesperrt.
Der Weg am Bloherfelder Wasserzug
Der Geh- und Radweg entlang des Bloherfelder Wasserzuges ist eine wichtige Verbindung für die angrenzenden Schulen und stellt eine fahrradfreundliche Alternative dar. Die bisherige Asphaltschicht weist inzwischen erhebliche Schäden in Form von Verdrückungen und Rissen auf. Ziel ist es, die Fahrradstrecken in Oldenburg nachhaltig zu verbessern.
Umleitung ausgeschildert
Für die Dauer der Arbeiten wird der Geh- und Radweg entlang des Bloherfelder Wasserzuges wie oben berichtet voll gesperrt. Die Umleitung verläuft aus beiden Richtungen über die Kennedystraße, Theodor-Heuss-Straße und Bloherfelder Straße. Die Maßnahme wird voraussichtlich am Sonntag, 25. Oktober 2026, enden.
Wichtiger Hinweis für den Fuß- und Radverkehr
Wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann die Baustelle nicht passieren. Das eigenmächtige Öffnen und Queren der Baustellenabsperrung ist für Unbefugte strengstens verboten. Die Stadt dankt allen Betroffenen für ihr Verständnis während der Umsetzung der Maßnahme, die langfristig Verbesserungen für den betroffenen Bereich mit sich bringen wird.
Zuletzt geändert am 2. Oktober 2026