Vorsorgliche Maßnahmen zum Schutz der heimischen Bienenvölker
Mitarbeitende der Wertstoffannahmestelle des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Oldenburg (AWB) haben am 25. Juli 2026 mehrere alte und verwahrloste Bienenstöcke, auch Beuten genannt, mit Holzrahmen und Wabenzellen in einem Container entdeckt. Die Person, die das Material abgegeben hatte, konnte nicht mehr ermittelt werden. Das Veterinäramt der Stadt Oldenburg sowie der Imkerverein Oldenburg wurden umgehend informiert.
Honigreste können Krankheitsübertragung begünstigen
Die unsachgemäße Entsorgung von Bienenmaterial kann ein erhebliches Risiko für Honigbienen darstellen. Die aufgefundenen Bienenstöcke enthielten noch Honigreste, die Bienen aus der Umgebung anlockten. Dadurch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass gegebenenfalls vorhandene Krankheitserreger aufgenommen und in andere Bienenvölker eingetragen werden können. Besondere Bedeutung kommt dabei der Amerikanischen Faulbrut zu. Die bakterielle Erkrankung der Brut der Honigbienen ist als meldepflichtige Tierseuche gemäß der neuen Tierseuchen-Meldeverordnung gelistet. Bereits der Verdacht auf einen Ausbruch muss dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich.
Proben werden im Institut für Bienenkunde untersucht
Aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes der Brutwaben und der offensichtlich bereits länger zurückliegenden Nutzung durch ein Bienenvolk konnten weder die hinzugezogenen Imker noch das Veterinäramt das Material eindeutig hinsichtlich eines möglichen Seuchenrisikos bewerten. Vorsorglich wurden deshalb vom Veterinäramt zwei Waben zur weiterführenden Diagnostik sichergestellt. Diese Proben werden an das Institut für Bienenkunde Celle des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) versandt. Die Untersuchung soll klären, ob Krankheitserreger, insbesondere Sporen der Amerikanischen Faulbrut, vorhanden sind.
Vorsorgliche Entsorgung durch Verbrennung
Gemeinsam mit dem Imkerverein Oldenburg und dem AWB wurden die geöffneten Beuten und Waben unmittelbar in großen Plastiksäcken verschlossen, um keine weiteren Bienen anzulocken.
In enger Abstimmung entschieden AWB, Veterinäramt und Imkerverein anschließend, das gesamte Material vorsorglich der unschädlichen Beseitigung durch Verbrennung zuzuführen. Da keine Erkenntnisse über den Gesundheitsstatus des ursprünglichen Bienenbestandes vorliegen, dient diese Maßnahme dem vorbeugenden Seuchenschutz der heimischen Bienenvölker und der Verhinderung einer möglichen Ausbreitung von Bienenkrankheiten.
Hinweise zur Entsorgung von Imkereimaterial
Alte Waben, Honig- und Wachsreste müssen unbedingt für Bienen unzugänglich (also sicher verpackt) der Entsorgung zugeführt werden. Es gehört aber zur guten imkerlichen Praxis, zuvor alles ordnungsgemäß zu reinigen, also die Honig- und Wabenreste zu entfernen und alles zu desinfizieren. Dann kann im Anschluss eine reguläre Müllentsorgung erfolgen. Eine Entsorgung über den AWB ist nur nach Voranmeldung des zu entsorgenden Materials möglich.
Imkerinnen und Imker, die Fragen zur fachgerechten Entsorgung von Bienenbeuten, Waben oder anderem Imkereimaterial haben, können sich an ihren örtlichen Imkerverein wenden. Dort erhalten sie Informationen zu den empfohlenen Entsorgungswegen und zum sicheren Umgang mit möglicherweise belastetem Material.
Zuletzt geändert am 28. Juli 2026